Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. November 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Spelaya Bulka Immobilien GmbH, Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin (nachfolgend "Makler" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Vermittlung oder den Nachweis von Immobiliengeschäften.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Makler mit seinen Auftraggebern über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Maklertätigkeit
2.1 Der Makler ist im Rahmen seiner Maklertätigkeit berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des von ihm zu vermittelnden Vertrages tätig zu werden und von diesem eine Vergütung zu verlangen.
2.2 Der Makler wird seine Maklertätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausüben. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder um einen Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit handelt.
3. Maklerprovision
3.1 Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
3.2 Die Höhe der Maklerprovision sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag oder aus der Exposébeschreibung. Sofern im Einzelfall keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.
3.3 Die Maklerprovision ist mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages fällig, auch wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
3.4 Die Maklerprovision ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn dem Auftraggeber bekannte Umstände zu einer Minderung des Kaufpreises oder einer Miete führen.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei des zu vermittelnden Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. In diesem Fall ist der Makler verpflichtet, unparteiisch zu handeln.
5. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
5.1 Alle durch den Makler übermittelten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
5.2 Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
6. Auftragserteilung an Dritte
Der Makler ist berechtigt, bei der Ausführung der ihm obliegenden Leistungen oder Aufgaben Dritte zu beauftragen. Eine Haftung für die Leistungen und Aufgaben dieser Dritten wird nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Anleitung der Dritten übernommen.
7. Informationspflicht des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen zu erteilen und ihn über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können, zu unterrichten.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und ihm eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
8. Haftungsausschluss
8.1 Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
8.2 Der Makler übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartner.
9. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
10. Datenschutz
Der Makler verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses vom Makler erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Näheres können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
11. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.